Informationen zur Betreuung und zum Arbeitsschutz

Betreuungsumfang

Dieser richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl. Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden/Woche werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt, mit 20–30 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,75

Sowie der Gefährdungsgruppe anhand des WZ-Schlüssel. Dabei werden 3 Betreuungsgruppen unterschieden mit unterschiedlichen Zeiten für die arbeitsmedizinische Betreuung pro Mitarbeiter: 

  • Gruppe 1 (hohe Gefährdung, z. B. Abbrucharbeiten): 0,5 Stunden / Jahr 
  • Gruppe 2 (mittlere Gefährdung, z. B. Krankenhäuser): 0,3 Stunden / Jahr 
  • Gruppe 3 (niedrige Gefährdung, z. B. Verwaltung/Büro): 0,2 Stunde / Jahr 

Beispiel: ein Unternehmen der Gruppe 3 mit 10 Vollzeitkräften, 12 Teilzeitkräften mit 24 Stunden/Woche und 2 Teilzeitkräften mit 16 Stunden/Woche hat einen Bedarf für die Grundbetreuung von 4 Stunden pro Jahr. 

Berechnung: 10 + 12 x 0,75 + 2 x 0,5 = 20 x 0,2 Stunde = 4 Stunden.

Betreuungsart

Stundensatz

Die ärztliche Betreuung erfolgt auf Basis der berechneten Grundbetreuungszeit. Vorsorgen werden separat laut Preisliste abgerechnet.

Pauschale

Für kleine Unternehmen kann eine Pauschalvereinbarung getroffen werden, inkl. Grundbetreuung, Vorsorgen und Fahrtkosten. Weitere Kosten entstehen nur bei zusätzlichem, schriftlich beauftragtem Mehraufwand.

Unternehmermodell

Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten ist eine bedarfsorientierte Betreuung (auch alternative Betreuung genannt) möglich, wenn sich der Unternehmer regelmäßig im Arbeitsschutz fortbildet. Die ärztliche Einbindung erfolgt bei konkretem Bedarf und wird separat abgerechnet.

Betreuungsinhalt

Grundbetreuung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Beratung zur Organisation des Arbeitsschutzes 
  • Mitwirkung bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen 
  • Beratung von Arbeitgeber, Führungskräften und Beschäftigten 
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen 

Betriebsspezifische Betreuung

  • Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und sonstige Untersuchungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Beratung bei speziellen Gefährdungen und branchenspezifischen Anforderungen
  • Unterstützung bei der Einführung neuer Verfahren, Technologien oder Arbeitsmittel

Das detaillierte Leistungsprofil finden Sie in unseren AGB.

Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie aus Regelwerken der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Zu den zentralen Anforderungen gehören die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen, deren konsequente Umsetzung sowie die regelmäßige Überprüfung auf Wirksamkeit. Alle Schritte müssen dabei nachvollziehbar dokumentiert werden (weitere Informationen bei FAQ).

Arbeitgeber

Arbeitsschutz ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Strukturierte Abläufe und ein systematischer Umgang mit Risiken schaffen die Grundlage für sichere und effiziente Arbeitsbedingungen. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Überprüfung der Umsetzung geeigneter Maßnahmen – transparente Schritte sorgen für Klarheit und Handlungsfähigkeit im betrieblichen Alltag.

 

Fazit

Arbeitgeber, die aktiv in den Arbeitsschutz investieren, profitieren langfristig – durch gesunde Mitarbeiter, stabile Abläufe und rechtliche Klarheit. 

Als erfahrener Facharzt für Arbeitsmedizin unterstütze ich Sie dabei, die komplexen Anforderungen rechtssicher und praxisnah zu erfüllen – stets abgestimmt auf die individuellen Strukturen Ihres Unternehmens.

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