Brauche ich einen Vertrag/ Betreuung, um eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen zu lassen?
Nein. Auch ohne einen umfassenden Betreuungsvertrag können Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden. In diesem Fall benötigen wir lediglich eine Kostenübernahmeerklärung per Mail. Bei Bedarf führen wir diese Untersuchungen auch direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.
Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?
Die Kosten richten sich nach Mitarbeiteranzahl, Branche und gewünschtem Leistungsumfang. Transparente und faire Pauschalpreise oder Stundensätze werden im Vorfeld vereinbart. Ein individuelles Angebot erhalten Sie nach Ausfüllen des Fragebogens.
Muss ich den Fragebogen ausfüllen?
Nur wenn Sie eine fortlaufende arbeitsmedizinische Betreuung wünschen. Der Fragebogen hilft uns, alle relevanten Informationen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Gefährdungsgruppe) zu erfassen, um Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot zu erstellen - es entstehen keine Kosten dadurch.
Wann liegt das Angebot vor?
In der Regel erhalten Sie am selben Tag ein Angebot, wenn Sie uns den Fragebogen zusenden.
Wie kurzfristig kann eine Betreuung beginnen?
In der Regel kann die Betreuung innerhalb kurzer Zeit starten – insbesondere, wenn dringender Handlungsbedarf besteht (z. B. bei BG-Kontrollen oder akuten Fragestellungen).
Wo erfolgt die arbeitsmedizinische Betreuung?
Als Betriebsarzt mit Sitz in Berlin betreuen wir Unternehmen in ganz Berlin und Brandenburg – direkt bei Ihnen vor Ort oder bei Bedarf auch in unserer Praxis. Darüber hinaus übernehmen wir im Rahmen bestehender Kooperationen auch die Betreuung von Filialen unserer Kunden bundesweit.
Welche Branchen werden betreut?
Wir betreuen alle Branchen – von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu spezialisierten Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem: Verwaltungsbetriebe, Medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Ob Start-up oder etabliertes Unternehmen – wir bieten eine maßgeschneiderte arbeitsmedizinische Grund- und betriebsspezifische Betreuung für Ihre Branche.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Grundbetreuung: gesetzlich definierter Basisumfang je nach Gefährdungsgruppe und Mitarbeiterzahl. Betriebsspezifische Betreuung: zusätzliche Leistungen je nach betrieblichen Gegebenheiten, z. B. bei besonderen Gefährdungen oder arbeitsmedizinischen Fragestellungen sowie Untersuchungen (Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen, GMP etc.).
Welche Vorsorgen G-Untersuchungen werden angeboten?
Wir führen sämtliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durch – gemäß ArbMedVV und den Anforderungen der DGUV. Dazu gehören unter anderem Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen sowie Eignungsuntersuchungen. Darüber hinaus bieten wir auch spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen an – etwa im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) oder des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), GMP-Untersuchungen, Offshore-Tauglichkeitsprüfungen sowie Tauchtauglichkeitsuntersuchungen.
Was sind G-Untersuchungen?
„G-Untersuchungen“ hießen früher arbeitsmedizinische Vorsorgen nach den sogenannten G-Grundsätzen der DGUV (z. B. G25 für Fahr- und Steuertätigkeiten). Seit der Neuauflage heißen sie offiziell „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“. Verbindlich ist heute die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), die je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge vorsieht. Die G-Bezeichnungen werden in der Praxis aber weiterhin verwendet – zur Orientierung und Strukturierung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge: Vorgeschrieben bei bestimmten Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Atemschutz). Die Teilnahme ist verpflichtend. Angebotsvorsorge: Muss vom Arbeitgeber angeboten werden (z. B. Bildschirmarbeit). Die Teilnahme ist freiwillig. Wunschvorsorge: Kann von Beschäftigten auf eigenen Wunsch verlangt werden – etwa bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Arbeit.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel sind Termine kurzfristig verfügbar – oft bereits innerhalb einer Woche. Wir legen großen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe, damit Ihre Mitarbeiter ohne lange Wartezeiten untersucht werden können.
Was, wenn es besonders eilig ist?
Auch das ist möglich: In dringenden Fällen bieten wir Untersuchungen kurzfristig nachmittags an – je nach Kapazität und gegen Aufpreis.
Können Vorsorgen und Impfungen auch vor Ort durchgeführt werden?
Ja. In vielen Fällen lassen sich Vorsorgen wie Sehtests oder Impfungen direkt bei Ihnen im Betrieb durchführen. Alternativ können Mitarbeitende auch unsere Praxis aufsuchen. Im übrigen auch ohne einen festen Betreuungsvertrag.
Was kostet eine Vorsorge / Eignungsuntersuchung?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Untersuchung sowie nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter Angebot und Preise.
Wie lange dauert eine Untersuchung?
Der zeitliche Aufwand variiert je nach Art der Untersuchung. Aus Erfahrung ergeben sich folgende Richtwerte:
10 Minuten: G20, G24, G46, Impfungen
15 Minuten: G1, G23, G26, G37, G39
20 Minuten: G21, G25, G30, G26.3, G42
30 Minuten: G31, G41, MuSchG
Was macht ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Betriebsmediziner, der Unternehmen (Betriebe) in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betreut.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin?
Ein Facharzt für Arbeitsmedizin durchläuft eine mindestens fünfjährige strukturierte Weiterbildung mit abschließender Facharztprüfung – die alle Bereiche der Arbeitsmedizin abdeckt. Ein Betriebsmediziner absolviert dagegen nur eine Zusatzweiterbildung mit deutlich geringerem Umfang von 9 Monaten. Bei uns werden Sie ausschließlich von einem Facharzt für Arbeitsmedizin betreut – für maximale Fachkompetenz und rechtliche Sicherheit.
Ist ein Betriebsarzt für mein Unternehmen Pflicht?
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jedes Unternehmen mit Mitarbeitern verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Dabei kann die Betreuung über feste Einsatzzeiten oder im sogenannten Unternehmermodell erfolgen.
Wie oft muss der Betriebsarzt ins Unternehmen kommen?
Das hängt von der Gefährdungsgruppe und der Anzahl der Mitarbeitenden ab. Vor allem Branchen mit erhöhter körperlicher Belastung, Gefahrstoffen, Schichtarbeit oder medizinischem/pflegerischem Personal haben einen höheren Betreuungsbedarf.
Wer unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz sonst noch?
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi): Berät den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Die Bestellung ist gesetzlich vorgeschrieben (ASiG, DGUV Vorschrift 2). Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ab 20 Mitarbeitenden zu bestellen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Schulung erfolgt durch die Unfallversicherungsträger (UVT). Brandschutzbeauftragte: Verantwortlich für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und Mitarbeiterschulungen. Brandschutzhelfer: Speziell geschulte Mitarbeitende, die kleine Brände bekämpfen und bei der Evakuierung helfen. Die Schulung dauert ca. 3–5 Stunden. Ersthelfer: Mitarbeitende, die bei Unfällen sofort Erste Hilfe leisten. Die Ausbildung dauert 1 Tag und ist alle 2 Jahre zu wiederholen.
Welche Vorschriften regeln die arbeitsmedizinische Betreuung?
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Legt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Schutz vor Unfällen und gesundheitlichen Belastungen fest. ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Daneben sind noch viele weitere Gesetze und Vorschriften vorhanden. ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung): Regelt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen. Die AMR (Arbeitsmedizinischen Regeln) und AME (Empfehlungen) konkretisieren die Inhalte. DGUV Vorschrift 2: Regelt den Umfang der betriebsärztlichen Betreuung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften, die für die Tätigkeit des Betriebsarztes relevant sind - siehe Glossar.
AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient dem Schutz vor Diskriminierung.
ArbStättV
Die Arbeitsstättenverordnung enthält Vorschriften zur Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten.
ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz enthält Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.
BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
BildSchV
Die Bildschirmarbeitsverordnung ist in der neuen ArbStättV aufgegangen.
BioStoffV
Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und die Schutzmaßnahmen.
EMFV
Die Elektromagnetische Felder-Verordnung regelt den Schutz vor elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz.
GefStoffV
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
GG
Das Grundgesetz beinhaltet auch Aspekte zum Arbeitsschutz wie z. B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit.
LärmVibrationsArbSchV
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt den Schutz der Arbeitnehmenden vor diesen Einwirkungen am Arbeitsplatz.
LasthandhabV
Die Lasthandhabungsverordnung regelt die Belastungen des Muskel-Skelett-Systems bei Lastenhandhabung.
MuSchG
Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz von Schwangeren und Stillenden vor schädlichen Einflüssen, die Gefährdung des Ungeborenen sollen vermieden werden.
OStrV
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung regelt Gefährdungen durch kohärente und inkohärente optische Strahlung.
PSA-BV
Die PSA-Benutzungsverordnung beinhaltet Regeln für die Bereitstellung und Nutzung von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung).
SGB
Das Sozialgesetzbuch regelt auch viele Bereiche des Arbeitslebens. Wie z.B. SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung, SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
AMR
Die Arbeitsmedizinischen Regeln konkretisieren die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen.
AME
Arbeitsmedizinische Empfehlungen ergänzen die AMR und enthalten praxisnahe Hinweise zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen bei bestimmten Gefährdungen.
ASR
Die Arbeitsstättenregeln dienen der Konkretisierung der Anforderungen der ArbStättV.
BAuA-Handlungshilfen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht praxisorientierte Hilfsmittel, z. B. zur Gefährdungsbeurteilung, psychischen Belastung oder zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
DGUV Regeln
Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisieren Unfallverhütungsvorschriften und geben den Stand der Technik wieder – z. B. zur Nutzung von PSA, Büroarbeitsplätzen oder Präventionsmaßnahmen.
DIN EN ISO 7010
Norm zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (z. B. Fluchtweg-, Verbandskasten- oder Warnschilder) – sorgt für einheitliche, europaweit verständliche Symbole.
LASI-Leitlinien
Leitlinien der Arbeitsschutzbehörden der Länder. Sie unterstützen eine einheitliche Rechtsanwendung in der Arbeitsschutzaufsicht
RAB
Die Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.
TRBA
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe dienen der Konkretisierung der BioStoffV.
TRBS
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln.
TRLV
Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthalten Hinweise zur Ermittlung und zu Schutzmaßnahmen.
TROS
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung enthalten Empfehlungen zur Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen.
TRGS
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben Empfehlungen und Hinweise für den Umgang mit Gefahrstoffen.
Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führt. Die Dokumentation ist auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz relevant.
ASA
Der Arbeitsschutz-Ausschuss ist ab 20 Mitarbeitern vorgeschrieben und hat die Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu entwickeln und zu überwachen. Sie dient auch dem regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und ggf. Betriebsrat.
BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes und erarbeitet Grundlagen für Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Berufskrankheit
Erkrankungen, die durch bestimmte Tätigkeiten oder Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen bzw. Gefährdungen entstehen können. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen der UVT.
Betriebsanweisungen
Schriftliche, verbindliche Anweisungen des Arbeitgebers über das sichere Verhalten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Maschinen, biologischen Arbeitsstoffen oder Arbeitsmitteln. Sie dienen dem Schutz der Beschäftigten und bilden die Grundlage für die regelmäßige Unterweisung.
DGUV
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger und veröffentlicht Regeln.
FASI / SIFA
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) unterstützt, genau wie der Betriebsarzt ein Unternehmen beim Arbeitsschutz.
GDA
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist ein Bündnis von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Sie legen Ziele, Handlungsfelder und Empfehlungen für den Arbeitsschutz fest.
Unfallversicherungsträger
Ist die Gesamtheit der Berufsgenossenschaften (zuständig für Unternehmen) und Unfallkassen (zuständig für öffentliche Einrichtungen). Zuständig für Arbeitsfälle oder Berufskrankheiten.
Unterweisung
Pflicht des Arbeitgebers, Mitarbeitende regelmäßig über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten am Arbeitsplatz zu informieren.
Wegeunfall
Ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Er ist gesetzlich wie ein Arbeitsunfall versichert.
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