1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die betriebsärztliche Betreuung. Sie sind Bestandteil des Vertrages für die betriebsärztliche Betreuung – nachfolgend „Vertrag“ genannt, zwischen Dr. med. Okan Demir – nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichnet und dem Vertragspartner, wie im Vertrag benannt – nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die AGB und der Vertrag gelten gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicherheit (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Nebenabreden, Vereinbarungen und Änderungen
Nebenabreden, Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Der Dienstleister und der Auftraggeber verpflichten sich, eine dem Sinn und Zweck dieser Klausel entsprechende wirksame Vereinbarung herbeizuführen.
3. Vertrag
Dieser beginnt mit Erhalt des unterzeichneten Vertrages durch den Dienstleister. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und bedarf einer Frist von einem Monat.
4. Leistungsumfang
Der Dienstleister übernimmt die betriebsärztlichen Aufgaben gemäß § 3 ASiG und DGUV Vorschrift 2 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Dienstleister kann im Rahmen der Delegation, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Aufgaben auf geeignetes Personal übertragen. In Ausübung der betriebsärztlichen Tätigkeit ist der Dienstleister weisungsfrei und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften.
Der Dienstleister erbringt die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, diese umfasst:
• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
• Unterstützung beim Arbeitsschutz sowie Bereitstellung von aktuellen Arbeitsschutzinformationen
• Unterstützung bei den Auswertungen von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen
• Unterstützung bei der Arbeitsgestaltung
• Beratung des Arbeitgebers und der betrieblichen Interessenvertretungen
• Dokumentation und Erfüllung von Meldepflichten
• Zudem gehört zur Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 die Selbstorganisation, dazu gehören das Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten, Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden, Wissensmanagement entwickeln und nutzen sowie Fortbildungen. Die Selbstorganisation beinhaltet grundsätzlich auch vor- und nachbereitende Aspekte zur Wahrnehmung der Betreuungsleistungen.
Die Grundbetreuungszeiten werden auf Basis der Angaben des Auftraggebers berechnet. Der Dienstleister haftet nicht für Folgen fehlerhafter Angaben durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jegliche Änderung der aufgeführten Berechnungsgrundlagen dem Dienstleister mitzuteilen.
Der Dienstleister erbringt darüber hinaus die betriebsspezifische Betreuung, dazu gehören:
• arbeitsmedizinische Vorsorgen und sonstige Untersuchungen und Beratungen der Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren
• Untersuchung von Unfällen, Berufskrankheiten und Häufung gesundheitlicher Probleme
• Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen oder nach Erkrankung
• Unterstützung bei der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
• Unterstützung bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
• Unterstützung bei Einführung neuer Arbeitsplätze und -abläufe, Arbeitsverfahren oder grundlegenden Änderungen
• Beratung bei grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
• Unterstützung bei Notfall- und Alarmplänen
Für die Einsatzzeit wird zugrunde gelegt, dass diese zu 50 % im Betrieb vor Ort und zu 50 % für Schreib- und Dokumentationsaufgaben, Terminvereinbarungen, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Fortbildungen und Ähnliches erbracht wird. Durchgeführt werden in der vor Ort Betreuung dabei mindestens Halbtagseinsätze. Fahrtzeiten gehören nicht zur Betreuungszeit.
Die Auflistung der Leistungen auf unserer Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2 werden keine festen Einsatzzeiten vereinbart. Der Dienstleister berät den Auftraggeber nur, wenn der Auftraggeber oder seine Interessenvertretung diesen formlos schriftlich beauftragt, z.B. per Mail.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Dienstleisters. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Durchführung in Rechnung gestellt. Werden vereinbarte Einsätze vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt, so sind diese wie folgt zu vergüten, 4-7 Tage vor dem Termin: 4 Stunden á vertraglich vereinbartem Stundensatz. Bei 3 oder weniger Tagen vor dem Termin: 6 Stunden á vertraglich vereinbartem Stundensatz. Der Dienstleister ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.
Die genannten Beträge im Vertrag oder in der Preisliste verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit für medizinische Leistungen nicht die gesetzlichen Regelungen zur Steuerbefreiung gelten. Die Rechnungszustellung erfolgt elektronisch.
6. Datenschutz, Verschwiegenheit
Der Dienstleister unterliegt aufgrund gesetzlicher und berufsrechtlicher Vorschriften der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes. Er ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Betriebs, insbesondere von Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Der gesetzliche Datenschutz ist zu beachten und zu wahren. Bzgl. des Datenschutzes der Mitarbeiter stehen auf unserer Internetseite unter Impressum und Datenschutz entsprechende Hinweise zur Verarbeitung der personengebundenen Daten für arbeitsmedizinische Vorsorgen und sonstige betriebsärztliche Untersuchungen/ Beratungen.
7. Haftung
Der Dienstleister haftet entsprechend der gesetzlichen Regelung, wenn ein Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Dienstleisters oder seines Personals beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur im Rahmen der in jeweils gültiger Fassung abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung. Der Dienstleister verfügt über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber erfüllt die Forderungen des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 sowie wesentliche Aufgaben des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Der Auftraggeber hat dem Dienstleister alle erforderlichen Auskünfte zur Erfüllung seiner Aufgaben zu erteilen und insbesondere Veränderungen von betrieblichen Abläufen an Maschinen und an Produktionsmitteln, Umstrukturierungen und Änderungen der Mitarbeiterzahl mitzuteilen.
Der Auftraggeber ermöglicht dem Dienstleister Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen; er stellt dem Dienstleister für seine Tätigkeit, insbesondere für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen, geeignete betriebliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Über die Eignung der Räume entscheidet der Dienstleister.
Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) obliegt es dem Auftraggeber zu entscheiden, wann er den Dienstleister mit einzelnen Aufgaben beauftragt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Wir streben eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit an und sind immer bemüht, auftretende Konflikte fair zu regeln. Falls es doch nicht zu einer Einigung kommen sollte, gilt Berlin als Gerichtsstand.
10. Schlussbestimmung
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Vertragsabschluss auch mit diesen AGB vollständig einverstanden.
Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.