Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Dr. med. Okan Demir, Lindenufer 39, 13597 Berlin

 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die betriebsärztliche Betreuung und sonstige ärztliche Leistungen (z. B. Eignungsuntersuchungen, Vorsorgen, Atteste, Beratungen). Sie sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Dr. med. Okan Demir – nachfolgend „Dienstleister“ genannt – und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), unabhängig davon, ob der Vertrag in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachrichtendienst) oder durch Unterzeichnung auf Papier zustande kommt.

Nebenabreden, Vereinbarungen und Änderungen

Nebenabreden, Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Dienstleister und der Auftraggeber verpflichten sich, eine dem Sinn und Zweck dieser Klausel entsprechende wirksame Vereinbarung herbeizuführen. 

Vertrag

a) Bei Betreuungsverträgen mit Unternehmen beginnt das Vertragsverhältnis mit dem Eingang des unterzeichneten Vertrages beim Dienstleister. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.

b) Bei Einzelaufträgen (z. B. Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen, Beratungen, Atteste) kommt der Vertrag durch Terminvereinbarung bzw. Annahme eines Angebots zustande. Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit der Erbringung und Abrechnung der jeweiligen Leistung.

Leistungsumfang

Der Dienstleister übernimmt die betriebsärztlichen Aufgaben gemäß § 3 ASiG und DGUV Vorschrift 2 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Dienstleister kann im Rahmen der Delegation, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Aufgaben auf geeignetes Personal übertragen. In Ausübung der betriebsärztlichen Tätigkeit ist der Dienstleister weisungsfrei und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften. Die Auflistung der Leistungen auf der Internetseite des Dienstleisters stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar.

Der Dienstleister erbringt die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, diese umfasst:

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung beim Arbeitsschutz sowie Bereitstellung von aktuellen Arbeitsschutzinformationen 

Unterstützung bei den Auswertungen von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen

Unterstützung bei der Arbeitsgestaltung

Beratung des Arbeitgebers und der betrieblichen Interessenvertretungen

Dokumentation und Erfüllung von Meldepflichten 

Zudem gehört zur Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 die Selbstorganisation, dazu gehören das Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten, Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden, Wissensmanagement entwickeln und nutzen sowie Fortbildungen. Die Selbstorganisation beinhaltet grundsätzlich auch vor- und nachbereitende Aspekte zur Wahrnehmung der Betreuungsleistungen.

Die Grundbetreuungszeiten werden auf Basis der Angaben des Auftraggebers berechnet. Der Dienstleister haftet nicht für Folgen fehlerhafter Angaben durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jegliche Änderung der aufgeführten Berechnungsgrundlagen dem Dienstleister mitzuteilen. 

Der Dienstleister erbringt darüber hinaus die betriebsspezifische Betreuung, dazu gehören: 

arbeitsmedizinische Vorsorgen und sonstige Untersuchungen und Beratungen der Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Untersuchung von Unfällen, Berufskrankheiten und Häufung gesundheitlicher Probleme

Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen oder nach Erkrankung

Unterstützung bei der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen

Unterstützung bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben

Unterstützung bei Einführung neuer Arbeitsplätze und -abläufe, Arbeitsverfahren oder grundlegenden Änderungen

Beratung bei grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen 

Unterstützung bei Notfall- und Alarmplänen

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 2 werden keine festen Einsatzzeiten vereinbart. Der Dienstleister berät den Auftraggeber nur, wenn der Auftraggeber oder seine Interessenvertretung diesen formlos schriftlich beauftragt, z.B. per Mail. 

Für die Einsatzzeit wird zugrunde gelegt, dass diese zu 50 % im Betrieb vor Ort und zu 50 % für Schreib- und Dokumentationsaufgaben, Terminvereinbarungen, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Fortbildungen und Ähnliches erbracht wird. Vor-Ort-Betreuungen beim Auftraggeber werden ausschließlich in Form von mindestens halbtägigen Einsätzen abgerechnet. Fahrtzeiten gelten nicht als Betreuungszeit und werden gesondert berücksichtigt

Zusätzliche Leistungen außerhalb eines Betreuungsvertrages

Der Dienstleister bietet darüber hinaus arbeitsmedizinische Leistungen an, wie z. B. Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen, Beratungen, Impfungen, betriebliches Eingliederungsmanagement oder betriebliches Gesundheitsmanagement. Diese Leistungen können erbracht werden für:

einzelne Personen in der Praxis des Dienstleisters,

einzelne Personen oder Gruppen im Betrieb des Auftraggebers.

Vor-Ort-Betreuungen beim Auftraggeber werden ausschließlich in Form von mindestens halbtägigen Einsätzen abgerechnet. Fahrtzeiten gelten nicht als Betreuungszeit und werden gesondert berücksichtigt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Dienstleisters.                               

Vergütung

Die Vergütung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Dienstleisters. Die genannten Beträge im Vertrag oder in der Preisliste verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit für medizinische Leistungen nicht die gesetzlichen Regelungen zur Steuerbefreiung gelten (§ 4 Nr. 14 UstG). Die Rechnungszustellung erfolgt elektronisch. 

Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges kann der Dienstleister eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR erheben, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Der Dienstleister ist berechtigt, nach mindestens einer erfolglosen Mahnung und fortbestehendem Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit sie erforderlich und gesetzlich erstattungsfähig sind.

Terminabsagen / Stornoregelungen

Werden vereinbarte Termine beim Kunden oder in der Praxis des Dienstleisters vom Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Stornoregelungen:

Betriebliche Einsätze
Werden vereinbarte betriebliche Einsätze durch den Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Stornoregelungen:

Absage 4–7 Kalendertage vor dem Termin: Es wird eine pauschale Ausfallvergütung in Höhe von 4 Stunden zum vertraglich vereinbarten Stundensatz fällig.

Absage 3 oder weniger Kalendertage vor dem Termin: Es wird eine pauschale Ausfallvergütung in Höhe von 6 Stunden zum vertraglich vereinbarten Stundensatz fällig.

Untersuchungen und Beratungen einzelner Personen

Absage 4–7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Dienstleisters ausgewiesenen Honorars

Absage 3 oder weniger Kalendertage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Dienstleisters ausgewiesenen Honorars

Fristberechnung
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Absage beim Dienstleister.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Dienstleister ist nicht zur Nachleistung verpflichtet.

Datenschutz, Verschwiegenheit

Der Dienstleister unterliegt aufgrund gesetzlicher und berufsrechtlicher Vorschriften der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes. Er ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Betriebs, insbesondere von Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Der gesetzliche Datenschutz ist zu beachten und zu wahren. Bzgl. des Datenschutzes der Mitarbeiter stehen auf unserer Internetseite unter Impressum und Datenschutz entsprechende Hinweise zur Verarbeitung der personengebundenen Daten für arbeitsmedizinische Vorsorgen und sonstige betriebsärztliche Untersuchungen/ Beratungen. 

Haftung

Der Dienstleister haftet entsprechend der gesetzlichen Regelung, wenn ein Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Dienstleisters oder seines Personals beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur im Rahmen der in jeweils gültiger Fassung abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung. Der Dienstleister verfügt über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erfüllt die Forderungen des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 sowie wesentliche Aufgaben des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Der Auftraggeber hat dem Dienstleister alle erforderlichen Auskünfte zur Erfüllung seiner Aufgaben zu erteilen und insbesondere Veränderungen von betrieblichen Abläufen an Maschinen und an Produktionsmitteln, Umstrukturierungen und Änderungen der Mitarbeiterzahl mitzuteilen.

Der Auftraggeber ermöglicht dem Dienstleister Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen; er stellt dem Dienstleister für seine Tätigkeit, insbesondere für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen, geeignete betriebliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Über die Eignung der Räume entscheidet der Dienstleister. 

Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell) obliegt es dem Auftraggeber zu entscheiden, wann er den Dienstleister mit einzelnen Aufgaben beauftragt. 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Wir streben eine partnerschaftliche und langfristige Zusammenarbeit an und sind immer bemüht, auftretende Konflikte fair zu regeln. Falls es doch nicht zu einer Einigung kommen sollte, gilt Berlin als Gerichtsstand. 

Schlussbestimmung

Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages bzw. Auftrags.

Der Auftraggeber wird vor oder bei der Terminvereinbarung auf die AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen.

Mit der Vereinbarung eines Termins oder der Inanspruchnahme der Leistung erkennt der Auftraggeber die AGB an.

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