FAQ zum Betriebsarzt & Arbeitsmedizin in Berlin und Brandenburg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie wichtige Informationen zur arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV sowie zu Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen. Erfahren Sie, wie sich der Betreuungsumfang berechnet, welche Betreuungsmodelle es gibt und welche gesetzlichen Vorgaben gelten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Unsere Preise sind transparent und nachvollziehbar – ohne versteckte Kosten. Hier finden Sie unsere Preisübersicht.

Betriebsarzt

Ist ein Betriebsarzt für mein Unternehmen Pflicht?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 müssen Unternehmen mit Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen. Je nach Unternehmensgröße und Branche kann diese Betreuung über feste Einsatzzeiten oder im sogenannten Unternehmermodell erfolgen.

Eine Checkliste zum Thema „Braucht mein Unternehmen einen Betriebsarzt?“ können Sie hier herunterladen.

 

Was macht ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um Arbeitsmedizin, Gesundheitsschutz und Prävention am Arbeitsplatz. Er berät Arbeitgeber und Beschäftigte, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen durch, begleitet Betriebsbegehungen und unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Mutterschutz, Wiedereingliederung und besonderen gesundheitlichen Fragestellungen.

Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden, gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen und gesunde Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu fördern.

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin?

Ein Facharzt für Arbeitsmedizin durchläuft eine mindestens fünfjährige strukturierte Weiterbildung mit abschließender Facharztprüfung – die alle Bereiche der Arbeitsmedizin abdeckt. Ein Betriebsmediziner absolviert dagegen eine Zusatzweiterbildung mit deutlich geringerem Umfang von 9 Monaten. Bei uns werden Sie ausschließlich von einem Facharzt für Arbeitsmedizin betreut – für maximale Fachkompetenz und rechtliche Sicherheit.

 

Wie oft muss der Betriebsarzt ins Unternehmen kommen?

Wie oft ein Betriebsarzt ins Unternehmen kommen muss, hängt von Branche, Gefährdungen und Mitarbeiterzahl ab. Je höher die betrieblichen Risiken, desto größer ist in der Regel der Betreuungsbedarf.


 

Wer unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz sonst noch?

Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi): Berät den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Die Bestellung ist gesetzlich vorgeschrieben (ASiG, DGUV Vorschrift 2). Brandschutzbeauftragte: Verantwortlich für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und Mitarbeiterschulungen. 

 

Wie komme ich zu einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit aus unserem Netzwerk in Berlin und Brandenburg. Die weitere Abstimmung sowie ein unverbindliches Angebot erfolgen direkt durch die jeweilige Fachkraft.

 

Welche interne Unterstützung hat der Arbeitgeber? 

Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Ab 20 Mitarbeitenden zu bestellen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Die Schulung erfolgt durch die Unfallversicherungsträger (UVT). Brandschutzhelfer: Speziell geschulte Mitarbeitende, die kleine Brände bekämpfen und bei der Evakuierung helfen. Die Schulung dauert ca. 3–5 Stunden. 
Ersthelfer: Mitarbeitende, die bei Unfällen sofort Erste Hilfe leisten. Die Ausbildung dauert 1 Tag und ist alle 2 Jahre zu wiederholen.

 

Was beinhaltet die Grundbetreuung?

✓ Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
✓ Beratung zur Organisation des Arbeitsschutzes 
✓ Mitwirkung bei der Aufarbeitung von Arbeitsunfällen 
✓ Beratung von Arbeitgeber, Führungskräften und Beschäftigten 
✓ Teilnahme an ASA-Sitzungen 

Das detaillierte Leistungsprofil finden Sie in unseren AGB.

Was beinhalter die betriebsspezifische Betreuung?

✓ Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und sonstige Untersuchungen
✓ Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
✓ Beratung bei speziellen Gefährdungen und branchenspezifischen Anforderungen
✓ Unterstützung bei der Einführung neuer Verfahren, Technologien oder Arbeitsmittel

Das detaillierte Leistungsprofil finden Sie in unseren AGB.

 

Welche Vorschriften regeln die betriebsärztliche Tätigkeit?

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Legt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern fest. ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): Regelt die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung): Regelt die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen. Die AMR (Arbeitsmedizinische Regeln) und AME (Arbeitsmedizinische Empfehlungen) konkretisieren die Inhalte. DGUV Vorschrift 2: Regelt den Umfang der betriebsärztlichen Betreuung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften, die für die Tätigkeit des Betriebsarztes relevant sind. 

Betreuung

Brauche ich einen Betreuungsvertrag, um eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen zu lassen?

Nein. Auch ohne einen umfassenden Betreuungsvertrag können Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden. In diesem Fall benötigen wir lediglich eine Kostenübernahmeerklärung per Mail. Bei Bedarf führen wir diese Untersuchungen auch direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.

 

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Die Kosten richten sich nach Mitarbeiteranzahl, Branche und gewünschtem Leistungsumfang. Transparente und faire Pauschalpreise oder Stundensätze werden im Vorfeld vereinbart. Ein individuelles Angebot erhalten Sie nach Ausfüllen des Fragebogens.

 

Muss ich den Fragebogen ausfüllen?

Nur wenn Sie eine fortlaufende arbeitsmedizinische Betreuung wünschen. Der Fragebogen hilft uns, alle relevanten Informationen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Gefährdungsgruppe) zu erfassen, um Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot zu erstellen - dadurch entstehen keine Kosten. 

 

Wann liegt das Angebot vor?

In der Regel erhalten Sie am selben Tag ein Angebot, wenn Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zusenden. 

 

Wie kurzfristig kann eine Betreuung beginnen?

In der Regel kann die Betreuung innerhalb kurzer Zeit starten – insbesondere, wenn dringender Handlungsbedarf besteht (z. B. bei BG-Kontrollen oder akuten Fragestellungen). Für ein unverbindliches Angebot

 

Wo erfolgt die arbeitsmedizinische Betreuung?

Als Betriebsarzt mit Sitz in Berlin betreuen wir Unternehmen in ganz Berlin und Brandenburg – direkt bei Ihnen vor Ort oder bei Bedarf auch in unserer Praxis. Darüber hinaus übernehmen wir im Rahmen bestehender Kooperationen auch die Betreuung von Filialen unserer Kunden bundesweit.

 

Welche Betreuungsarten gibt es?

Stundensatz
Die ärztliche Betreuung erfolgt auf Basis der berechneten Grundbetreuungszeit. Vorsorgen werden separat laut Preisliste abgerechnet.

Unternehmermodell
Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten ist eine bedarfsorientierte Betreuung (auch alternative Betreuung genannt) möglich, wenn sich der Unternehmer regelmäßig im Arbeitsschutz fortbildet. Die ärztliche Einbindung erfolgt bei konkretem Bedarf und wird separat abgerechnet.

Selbstzahler
Neben der Betreuung von Unternehmen biete ich auch arbeitsmedizinische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und weitere Untersuchungen für Einzelpersonen an.

 

Welche Branchen werden betreut?

Wir betreuen alle Branchen – von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu spezialisierten Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem: Verwaltungsbetriebe, Medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Ob Start-up oder etabliertes Unternehmen – wir bieten eine maßgeschneiderte arbeitsmedizinische Grund- und betriebsspezifische Betreuung für Ihre Branche.

 

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Grundbetreuung: gesetzlich definierter Basisumfang je nach Gefährdungsgruppe und Mitarbeiterzahl. Betriebsspezifische Betreuung: zusätzliche Leistungen je nach betrieblichen Gegebenheiten, z. B. bei besonderen Gefährdungen oder arbeitsmedizinischen Fragestellungen sowie Untersuchungen (Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen, GMP etc.).

 

Wie wird die Grundbetreuung berechnet?

Dieser richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl. Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden/Woche werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt, bei 20–30 Stunden/Woche mit dem Faktor 0,75

Sowie nach der Gefährdungsgruppe anhand des WZ-Schlüssel. Dabei werden 3 Betreuungsgruppen unterschieden mit unterschiedlichen Betreuungszeiten: 

✓ Gruppe 1 (hohe Gefährdung, z. B. Abbrucharbeiten): 0,5 Stunden / Jahr 
✓ Gruppe 2 (mittlere Gefährdung, z. B. Krankenhäuser): 0,3 Stunden / Jahr 
✓ Gruppe 3 (niedrige Gefährdung, z. B. Verwaltung/Büro): 0,2 Stunden / Jahr 

Beispiel: ein Unternehmen der Gruppe 2 mit 10 Vollzeitkräften, 12 Teilzeitkräften mit 24 Stunden/Woche und 2 Teilzeitkräften mit 16 Stunden/Woche hat einen Bedarf für die Grundbetreuung von 4 Stunden pro Jahr. 

Berechnung: 10 + 12 x 0,75 + 2 x 0,5 = 20 x 0,3 Stunde = 6 Stunden.

Vorsorge & Untersuchung

Welche Vorsorgen / G-Untersuchungen werden angeboten?

Wir führen sämtliche arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durch – gemäß ArbMedVV und den Anforderungen der DGUV. Dazu gehören unter anderem Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen sowie Eignungsuntersuchungen. Darüber hinaus bieten wir auch spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen an – etwa im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) oder des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), GMP-Untersuchungen, Offshore-Tauglichkeitsprüfungen sowie Tauchtauglichkeitsuntersuchungen.

 

Was sind G-Untersuchungen?

„G-Untersuchungen“ hießen früher arbeitsmedizinische Vorsorgen nach den sogenannten G-Grundsätzen der DGUV (z. B. G25 für Fahr- und Steuertätigkeiten) oder G41 Arbeiten mit Absturzgefährdung) Seit der Neuauflage heißen sie offiziell „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“. Verbindlich ist heute die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), die je nach Gefährdung Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge vorsieht. Die G-Bezeichnungen werden in der Praxis aber weiterhin verwendet – zur Orientierung und Strukturierung.

 

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

Pflichtvorsorge: Vorgeschrieben bei bestimmten Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Atemschutz). Die Teilnahme ist verpflichtend. Angebotsvorsorge: Muss vom Arbeitgeber angeboten werden (z. B. Bildschirmarbeit). Die Teilnahme ist freiwillig. Wunschvorsorge: Kann von Beschäftigten auf eigenen Wunsch verlangt werden – etwa bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Arbeit.

 

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel sind Termine kurzfristig verfügbar – oft bereits innerhalb einer Woche. Wir legen großen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe, damit Ihre Mitarbeiter ohne lange Wartezeiten untersucht werden können.

 

Was, wenn es besonders eilig ist?

Auch das ist möglich: In dringenden Fällen bieten wir Untersuchungen kurzfristig nachmittags an – je nach Kapazität und gegen Aufpreis. Am Besten Sie kontaktieren uns per WhatsApp

 

Können Vorsorgen und Impfungen auch vor Ort durchgeführt werden?

Ja. In vielen Fällen lassen sich Vorsorgen wie Sehtests oder Impfungen direkt bei Ihnen im Betrieb durchführen. Alternativ können Mitarbeitende auch unsere Praxis aufsuchen. Im Übrigen auch ohne einen festen Betreuungsvertrag. 

 

Was kostet eine Vorsorge / Eignungsuntersuchung?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Untersuchung sowie nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter Angebot und Preise

 

Wie setzen sich die Preise für Untersuchungen zusammen?

Die Preise für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen bestehen in der Regel aus einer Untersuchungspauschale und dem tatsächlichen Zeitaufwand.

Die Pauschale unterstützt eine datenschutzgerechte Abrechnung: Aus der Rechnung an den Arbeitgeber sollen keine unnötigen Rückschlüsse darauf möglich sein, welche konkreten Untersuchungen, Impfungen, Blutentnahmen oder Laborleistungen einzelne Beschäftigte erhalten haben. Medizinische Inhalte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Zusätzlicher Aufwand, zum Beispiel durch besondere Fragestellungen, umfangreiche Unterlagen oder längere Beratungen, wird nachvollziehbar nach Zeitaufwand berechnet. Die Preisliste finden Sie hier.

 

Wie lange dauert eine Untersuchung?

Der zeitliche Aufwand variiert je nach Art der Untersuchung. Aus Erfahrung ergeben sich folgende Richtwerte:

10 Minuten: G20, G24, G46, Impfungen
15 Minuten: G1, G23, G26, G37, G39
20 Minuten: G21, G25, G30, G26.3, G42
30 Minuten: G31, G41, nach MuSchG

Wenn eine Ergometrie notwendig sein sollte, verlängert sich die Untersuchung um ca. 30 Minuten. 

 

Welche sonstigen Untersuchungen werden angeboten?

Zusätzlich unterstützen wir bei besonderen arbeitsmedizinischen Anforderungen, zum Beispiel im Rahmen von GMP-Vorgaben, Wiedereingliederung, Mutterschutz, betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie bei besonderen Tätigkeiten wie Offshore- und Onshore-Einsätzen, Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre, Tauchtätigkeiten, zerstörungsfreien Prüfungen (ZfP) oder individuellen Fragen zur gesundheitlichen Eignung am Arbeitsplatz.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Fragen rund um die arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen. Sie können uns gerne eine E-Mail schreiben oder für ein unverbindliches Angebot uns den Fragebogen zusenden.

030/86382808

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