G37 Untersuchung Berlin | Bildschirmarbeitsplatzvorsorge

Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (früher G37) in Berlin und Brandenburg

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze gehört zu den häufigsten Vorsorgeanlässen im Büroalltag. Beschäftigte, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten, haben nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Ziel ist es, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen, über mögliche Belastungen zu beraten und geeignete Maßnahmen zur Prävention zu empfehlen.

Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge wurde früher häufig als G37-Untersuchung bezeichnet. Auch wenn diese Bezeichnung heute offiziell nicht mehr verwendet wird, ist sie vielen Arbeitgebern und Beschäftigten weiterhin bekannt. Inhaltlich geht es nach wie vor um die arbeitsmedizinische Betreuung von Personen, die regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin führe ich die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge für Unternehmen sowie auf Wunsch auch für Einzelpersonen in Berlin und Brandenburg durch. Die Vorsorge erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und umfasst eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung sowie – wenn erforderlich – geeignete Untersuchungen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Organisation der passenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen für Ihr Unternehmen mit einem unverbindlichen Angebot

Was ist die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge?

Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge dient der Beratung von Beschäftigten, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten. Ziel ist es, mögliche gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und Hinweise zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie zum Schutz der Gesundheit zu geben.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Beschwerden der Augen, des Sehvermögens sowie des Muskel- und Skelettsystems. Langes Sitzen, ungünstige Körperhaltungen oder nicht optimal eingerichtete Arbeitsplätze können zu Nacken-, Schulter- oder Rückenbeschwerden führen. Auch trockene Augen, Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung beim Lesen am Bildschirm können Anlass für eine arbeitsmedizinische Beratung sein.

Die Vorsorge bietet Beschäftigten die Möglichkeit, individuelle Fragen zu ihrer Tätigkeit zu besprechen und Empfehlungen für einen gesundheitsgerechten Bildschirmarbeitsplatz zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzvorsorge?

Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn sie regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten. Ob eine Angebotsvorsorge erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der ArbMedVV und der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Zu den typischen Tätigkeiten gehören Büroarbeitsplätze, Verwaltungsarbeiten, Tätigkeiten im Homeoffice, Bildschirmarbeitsplätze in Arztpraxen, Laboren, öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen aller Branchen.

Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung verbringen viele Beschäftigte einen großen Teil ihres Arbeitstages vor dem Bildschirm. Eine regelmäßige arbeitsmedizinische Beratung trägt dazu bei, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.

Welche Beschwerden können durch Bildschirmarbeit entstehen?

Bildschirmarbeit ist grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich. Dennoch können bei ungünstigen Arbeitsbedingungen oder langer Bildschirmzeit verschiedene Beschwerden auftreten.

Hierzu gehören unter anderem Augenbeschwerden wie trockene oder gereizte Augen, verschwommenes Sehen oder schnelle Ermüdung. Ebenso häufig sind Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen infolge einer ungünstigen Sitzhaltung oder eines ergonomisch nicht optimal eingerichteten Arbeitsplatzes.

Auch Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen oder allgemeine Ermüdungserscheinungen können durch lange Bildschirmzeiten begünstigt werden. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden diese Aspekte individuell besprochen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung empfohlen.

Wie läuft die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge ab?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beginnt mit einem persönlichen und vertraulichen Gespräch. Dabei werden die Tätigkeit am Bildschirm, die tägliche Bildschirmzeit sowie mögliche Beschwerden oder gesundheitliche Fragestellungen besprochen.

Anschließend erfolgt – sofern medizinisch sinnvoll oder aufgrund der individuellen Situation erforderlich – eine Untersuchung des Sehvermögens. Dabei können unter anderem die Sehschärfe, das räumliche Sehen sowie das Farbsehen überprüft werden. Bei Bedarf werden weitere Empfehlungen ausgesprochen oder eine augenärztliche Abklärung empfohlen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorsorge ist die ergonomische Beratung. Hierzu gehören Hinweise zur optimalen Einstellung von Bildschirm, Schreibtisch und Bürostuhl, zur Sitzhaltung sowie zur sinnvollen Gestaltung von Arbeitsabläufen und Bildschirmpausen.

Zum Abschluss werden die Ergebnisse erläutert und individuelle Empfehlungen gegeben. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich uneingeschränkt. Dem Arbeitgeber werden keine Diagnosen oder vertraulichen Gesundheitsdaten mitgeteilt.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Nicht jede Person, die am Bildschirm arbeitet, benötigt eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille. Reicht eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht aus, kann eine spezielle Sehhilfe erforderlich werden.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird beurteilt, ob Hinweise auf einen entsprechenden Bedarf bestehen. Ist dies der Fall, kann eine augenärztliche Untersuchung beziehungsweise augenoptische Anpassung sinnvoll sein.

Die Bereitstellung einer erforderlichen speziellen Sehhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Voraussetzungen.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz trägt wesentlich dazu bei, Beschwerden vorzubeugen und die Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Wichtige Aspekte sind eine geeignete Sitzhaltung, ausreichend Bewegungsfreiheit, eine passende Tisch- und Bildschirmhöhe sowie eine günstige Anordnung von Tastatur und Maus. Ebenso wichtig sind regelmäßige Haltungswechsel und kurze Bewegungspausen während der Bildschirmarbeit.

Auch die Beleuchtung des Arbeitsplatzes, Spiegelungen auf dem Bildschirm sowie das Raumklima können Einfluss auf das Wohlbefinden und die Augenbelastung haben. Im Rahmen der Vorsorge erhalten Beschäftigte praktische Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung ihres Arbeitsplatzes.

Vorteile der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeit unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen. Sie trägt dazu bei, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Für Beschäftigte bietet sie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu Sehvermögen, Ergonomie und gesundheitlichen Belastungen zu besprechen. Arbeitgeber profitieren von einer rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sowie von einer kompetenten arbeitsmedizinischen Beratung.

Gut gestaltete Bildschirmarbeitsplätze können dazu beitragen, Beschwerden zu reduzieren, die Zufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen und langfristig krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu verringern.

Häufig gestellte Fragen

Ist die G37-Untersuchung verpflichtend?

Die frühere G37 entspricht heute der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Bildschirmarbeit nach der ArbMedVV. Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die regelmäßig an Bildschirmgeräten arbeiten, diese Vorsorge anbieten. Die Teilnahme ist für Beschäftigte grundsätzlich freiwillig.

Wie oft sollte die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge durchgeführt werden?

Die Häufigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Gefährdungsbeurteilung sowie den individuellen gesundheitlichen Gegebenheiten. Bei Beschwerden kann eine erneute Beratung jederzeit sinnvoll sein.

Gehört ein Sehtest immer dazu?

Nicht zwingend. Ob ein Sehtest durchgeführt wird, richtet sich nach den individuellen Beschwerden und der medizinischen Fragestellung.

Erhält mein Arbeitgeber die Untersuchungsergebnisse?

Nein. Ärztliche Diagnosen und Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich die erforderliche Vorsorgebescheinigung.

Können auch Einzelpersonen einen Termin vereinbaren?

Ja. Auch Einzelpersonen können sich zur arbeitsmedizinischen Beratung oder für Untersuchungen des Sehvermögens an unsere Praxis wenden.

Ihr Ansprechpartner für die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge in Berlin und Brandenburg

Als Facharzt für Arbeitsmedizin unterstütze ich Unternehmen und Beschäftigte bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze. Die Beratung erfolgt individuell, verständlich und entsprechend den Vorgaben der ArbMedVV.

Neben der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge biete ich die arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie Eignungsuntersuchungen an. Moderne Medizintechnik, transparente Preise und kurzfristige Termine ermöglichen eine zuverlässige Betreuung für Unternehmen und Einzelpersonen.

Gerne berate ich Sie persönlich und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

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