G25 Untersuchung Berlin | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Berlin und Brandenburg

G25 Untersuchung – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die G25-Untersuchung ist vielen Arbeitgebern und Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten bekannt. Auch wenn der frühere DGUV-Grundsatz G25 heute nicht mehr den Charakter einer verbindlichen berufsgenossenschaftlichen Untersuchung besitzt, wird die Bezeichnung in der Praxis weiterhin häufig verwendet.

Ziel einer G25-Eignungsbeurteilung ist die Einschätzung, ob gesundheitliche Voraussetzungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten vorliegen. Sie dient dem Schutz der beschäftigten Person, der Kollegen sowie Dritter und unterstützt Arbeitgeber dabei, sicherheitskritische Arbeitsplätze verantwortungsvoll zu besetzen.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin führe ich Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Berlin und Brandenburg durch. Die Untersuchung erfolgt entsprechend der jeweiligen Tätigkeit, den betrieblichen Anforderungen und den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen.

Sie benötigen eine Eignungsuntersuchung für eine bestimmte Tätigkeit? Gerne klären wir mit Ihnen, welche Untersuchung erforderlich ist und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Was ist die G25-Untersuchung?

Die G25-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten, bei denen gesundheitliche Einschränkungen zu einer Gefährdung der beschäftigten Person oder anderer Menschen führen könnten.

Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV steht nicht die Prävention im Vordergrund, sondern die Beurteilung, ob gesundheitliche Einschränkungen einer bestimmten Tätigkeit entgegenstehen oder ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Untersuchung berücksichtigt die individuellen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Umfang und Inhalt richten sich daher nicht nach einem starren Schema, sondern nach der konkreten Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen.

Für welche Tätigkeiten kommt eine G25-Eignungsbeurteilung in Betracht?

Eine G25-Eignungsuntersuchung kann insbesondere bei Tätigkeiten sinnvoll sein, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit oder sicherem Seh- und Hörvermögen erfordern.

Hierzu gehören beispielsweise:

Gabelstaplerfahrer

Kranführer

Maschinenführer

Baumaschinenführer

Fahrer innerbetrieblicher Transportfahrzeuge

Beschäftigte mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Bediener von Flurförderzeugen

Bediener komplexer Produktionsanlagen

weitere sicherheitsrelevante Tätigkeiten entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

Ob eine Eignungsbeurteilung erforderlich oder sinnvoll ist, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den betrieblichen Anforderungen.

Welche Untersuchungen können Bestandteil der G25 sein?

Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit sowie den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen.

Je nach Fragestellung können unter anderem folgende Untersuchungen durchgeführt werden:

ausführliche arbeitsmedizinische Anamnese

körperliche Untersuchung

Blutdruckmessung

Sehprüfung

Farbsehprüfung

räumliches Sehen

Hörtest (Audiometrie)

Ruhe-EKG

Lungenfunktionsprüfung

weitere Untersuchungen bei entsprechender medizinischer Fragestellung

Nicht jede G25-Eignungsuntersuchung umfasst automatisch alle Untersuchungen. Welche diagnostischen Maßnahmen sinnvoll sind, entscheidet sich anhand der konkreten Tätigkeit und der individuellen gesundheitlichen Situation.

Warum ist die G25-Untersuchung wichtig?

Viele Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und gesundheitlicher Leistungsfähigkeit. Bereits geringe Einschränkungen des Sehvermögens, des Hörvermögens oder der Reaktionsfähigkeit können das Unfallrisiko erhöhen.

Eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es nicht, Beschäftigte von einer Tätigkeit auszuschließen, sondern eine sichere Ausübung der jeweiligen Tätigkeit zu ermöglichen.

Die Untersuchung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen.

Wie läuft eine G25-Eignungsuntersuchung ab?

Zu Beginn der Untersuchung findet ein persönliches und vertrauliches ärztliches Gespräch statt. Dabei werden die vorgesehene Tätigkeit, die gesundheitliche Vorgeschichte sowie mögliche Beschwerden oder Vorerkrankungen besprochen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit mit den individuellen Voraussetzungen der beschäftigten Person abzugleichen.

Im Anschluss werden – abhängig von der Tätigkeit – die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt. Dazu können beispielsweise eine Überprüfung des Sehvermögens, ein Hörtest, eine Blutdruckmessung, eine körperliche Untersuchung sowie weitere diagnostische Verfahren gehören. Bei bestimmten Tätigkeiten kann zusätzlich ein Ruhe-EKG oder eine Lungenfunktionsprüfung sinnvoll sein.

Welche Untersuchungen tatsächlich durchgeführt werden, richtet sich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes und der individuellen Fragestellung. Nicht jede Eignungsuntersuchung umfasst automatisch alle Untersuchungsbestandteile.

Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ergebnisse ausführlich mit der untersuchten Person besprochen. Sofern eine Mitteilung an den Arbeitgeber vorgesehen ist, erfolgt diese ausschließlich im erforderlichen Umfang. Medizinische Diagnosen oder vertrauliche Gesundheitsdaten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Rechtliche Einordnung

Die Bezeichnung G25 geht auf einen früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zurück und wird auch heute noch häufig verwendet. Sie beschreibt eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

Im Gegensatz zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV handelt es sich bei der G25 nicht um eine allgemeine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge. Ob eine Eignungsuntersuchung durchgeführt werden soll, richtet sich nach den konkreten Anforderungen der Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung sowie den jeweiligen rechtlichen und arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen.

Arbeitgeber sollten daher vor Einführung einer Eignungsuntersuchung prüfen, ob hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Schweigepflicht und Datenschutz

Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch bei Eignungsuntersuchungen. Persönliche Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Untersuchungsergebnisse werden ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die für die jeweilige Fragestellung erforderliche arbeitsmedizinische Beurteilung. Dadurch bleiben die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten gewahrt und gleichzeitig erhält der Arbeitgeber die Informationen, die für die sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig sind.

Vorteile einer arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung

Eine fachgerecht durchgeführte Eignungsuntersuchung schafft Sicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte. Sie unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherheitsrelevante Tätigkeiten verantwortungsvoll zu besetzen.

Durch die individuelle arbeitsmedizinische Beurteilung können Unfallrisiken reduziert und geeignete Schutzmaßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Gleichzeitig erhalten Beschäftigte eine kompetente Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.

Für Unternehmen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, eine höhere Arbeitssicherheit und eine qualifizierte arbeitsmedizinische Unterstützung bei anspruchsvollen Tätigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Ist die G25-Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer G25-Untersuchung besteht nicht. Ob eine Eignungsuntersuchung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Wie lange dauert eine G25-Untersuchung?

Die Dauer richtet sich nach Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen. In vielen Fällen kann die Untersuchung innerhalb eines Termins abgeschlossen werden.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Falls vorhanden, empfehlen wir das Mitbringen einer Sehhilfe, eines Hörgerätes, relevanter medizinischer Unterlagen sowie einer Liste regelmäßig eingenommener Medikamente. Dies erleichtert die arbeitsmedizinische Beurteilung.

Erhält der Arbeitgeber alle Untersuchungsergebnisse?

Nein. Ärztliche Diagnosen und persönliche Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht. Dem Arbeitgeber wird lediglich die erforderliche arbeitsmedizinische Beurteilung mitgeteilt.

Können auch Einzelpersonen einen Termin vereinbaren?

Ja. Auch Einzelpersonen können sich für eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung oder eine individuelle Beratung an unsere Praxis wenden.

Ihr Ansprechpartner für G25-Eignungsuntersuchungen in Berlin und Brandenburg

Als Facharzt für Arbeitsmedizin führe ich Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten für Unternehmen und Einzelpersonen in Berlin und Brandenburg durch. Die Untersuchungen erfolgen individuell, nachvollziehbar und orientieren sich an den tatsächlichen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

Neben G25-Eignungsuntersuchungen biete ich arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der ArbMedVV, die arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sowie weitere Eignungsuntersuchungen an. Moderne Medizintechnik, transparente Preise und kurzfristige Termine ermöglichen eine zuverlässige und praxisnahe Betreuung.

Gerne berate ich Sie persönlich und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

DGUV Vorschrift 2

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Eignungsuntersuchungen

Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)

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