G26 Untersuchung Berlin | Atemschutzuntersuchung beim Betriebsarzt

G26 Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger in Berlin und Brandenburg

G26 Untersuchung – Atemschutzuntersuchung beim Facharzt für Arbeitsmedizin

Die G26-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung für Beschäftigte, die Atemschutzgeräte tragen. Sie dient dazu, die gesundheitlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten mit Atemschutz zu beurteilen und trägt dazu bei, gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten zu minimieren.

Auch wenn die Bezeichnung G26 auf den früheren DGUV-Grundsatz zurückgeht, wird sie im betrieblichen Alltag weiterhin häufig verwendet. Arbeitgeber, Feuerwehren und Beschäftigte sprechen deshalb nach wie vor von der „G26-Untersuchung“. Die arbeitsmedizinische Beurteilung erfolgt heute entsprechend den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und orientiert sich an den konkreten Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin führe ich G26-Untersuchungen für Unternehmen und Einzelpersonen in Berlin und Brandenburg durch. Moderne Medizintechnik, transparente Abläufe und eine individuelle Beratung gewährleisten eine zuverlässige arbeitsmedizinische Betreuung.

Von der Beratung bis zur Durchführung der Vorsorge erhalten Sie eine persönliche und transparente Unterstützung durch einen erfahrenen Facharzt für Arbeitsmedizin.

Was ist eine G26-Untersuchung?

Bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten werden Herz, Kreislauf und Lunge teilweise erheblich belastet. Zusätzlich erschweren Atemwiderstände, Gewicht der Ausrüstung sowie körperliche Arbeit die Tätigkeit.

Die G26-Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Tätigkeiten unter Atemschutz sicher ausgeführt werden können. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der beschäftigten Person als auch die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Behandlung von Erkrankungen, sondern die arbeitsmedizinische Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten mit Atemschutz.

Für wen ist eine G26-Untersuchung sinnvoll?

Eine G26-Eignungsbeurteilung kommt insbesondere für Beschäftigte in Betracht, die regelmäßig Atemschutzgeräte tragen oder unter Atemschutz arbeiten.

Hierzu gehören beispielsweise:

Feuerwehrangehörige

Werkfeuerwehren

Atemschutzgeräteträger in Industriebetrieben

Beschäftigte der chemischen Industrie

Mitarbeitende im Anlagenbau

Beschäftigte in Raffinerien

Beschäftigte im Kanal- und Tiefbau

Mitarbeitende in Entsorgungsunternehmen

Beschäftigte im Umgang mit Gefahrstoffen

Einsatzkräfte bei Schadstofflagen

Ob eine G26-Untersuchung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Anforderungen.

G26.1, G26.2 und G26.3 – Was ist der Unterschied?

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art des verwendeten Atemschutzgerätes.

G26.1

Diese Eignungsbeurteilung betrifft Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten mit geringer körperlicher Belastung. Hierzu zählen insbesondere Filtergeräte mit vergleichsweise geringem Atemwiderstand.

G26.2

Die G26.2 betrifft Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten, die eine höhere körperliche Belastung verursachen. Durch den größeren Atemwiderstand steigen die Anforderungen an Herz, Kreislauf und Lunge.

G26.3

Die G26.3 umfasst Tätigkeiten mit besonders hoher körperlicher Beanspruchung unter umluftunabhängigem Atemschutz, beispielsweise Pressluftatmern. Hier bestehen besonders hohe Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit sowie an das Herz-Kreislauf- und Atmungssystem.

Welche Kategorie im Einzelfall zutrifft, richtet sich nach der verwendeten Atemschutzausrüstung und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen.

Welche Untersuchungen können Bestandteil der G26 sein?

Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach der Art des Atemschutzes sowie den gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

Je nach Fragestellung können unter anderem folgende Untersuchungen durchgeführt werden:

ausführliche arbeitsmedizinische Anamnese

körperliche Untersuchung

Blutdruckmessung

Ruhe-EKG

Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)

Sehprüfung

Hörtest

Belastungsuntersuchung (z. B. Ergometrie), sofern sie aufgrund der Tätigkeit oder medizinischen Fragestellung erforderlich ist

weitere Untersuchungen entsprechend den individuellen Anforderungen

Nicht jede G26-Untersuchung umfasst automatisch sämtliche Untersuchungen. Umfang und Inhalt richten sich nach den tatsächlichen Anforderungen der Tätigkeit sowie den aktuellen arbeitsmedizinischen Empfehlungen.

Warum ist die G26-Untersuchung wichtig?

Das Tragen von Atemschutzgeräten stellt hohe Anforderungen an den menschlichen Organismus. Insbesondere bei körperlicher Arbeit können Atemschutzgeräte zu einer zusätzlichen Belastung von Herz, Kreislauf und Atmung führen.

Eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung hilft dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Beschäftigte individuell zu beraten. Gleichzeitig unterstützt sie Arbeitgeber dabei, Tätigkeiten unter Atemschutz sicher zu organisieren und den betrieblichen Arbeitsschutz zu stärken.

Die G26-Untersuchung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Arbeitsunfällen und zum Schutz der Gesundheit von Atemschutzgeräteträgern.

Wie läuft eine G26-Untersuchung ab?

Zu Beginn der Untersuchung findet ein ausführliches und vertrauliches ärztliches Gespräch statt. Dabei werden die vorgesehene Tätigkeit, die Art des verwendeten Atemschutzgeräts, die gesundheitliche Vorgeschichte sowie bestehende Erkrankungen, Beschwerden oder regelmäßig eingenommene Medikamente besprochen.

Anschließend erfolgt die arbeitsmedizinische Untersuchung. Je nach Art des Atemschutzgeräts, den körperlichen Anforderungen der Tätigkeit und der individuellen Fragestellung können verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Sehprüfung, Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie), Ruhe-EKG oder – sofern arbeitsmedizinisch angezeigt – weitere diagnostische Verfahren.

Welche Untersuchungen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach den konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie den aktuellen arbeitsmedizinischen Empfehlungen. Nicht jede G26-Untersuchung umfasst automatisch sämtliche Untersuchungsbestandteile.

Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ergebnisse mit der untersuchten Person besprochen und Fragen geklärt. Sofern eine arbeitsmedizinische Beurteilung für den Arbeitgeber vorgesehen ist, erfolgt diese ausschließlich im erforderlichen Umfang. Medizinische Diagnosen und persönliche Gesundheitsdaten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Rechtliche Einordnung

Die Bezeichnung G26 stammt aus den früheren DGUV-Grundsätzen und ist bis heute im betrieblichen Sprachgebrauch weit verbreitet. Sie beschreibt eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten.

Ob und in welchem Umfang eine G26-Untersuchung durchgeführt wird, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, den Anforderungen der konkreten Tätigkeit sowie den einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Die arbeitsmedizinische Beurteilung erfolgt immer individuell und orientiert sich an den tatsächlichen Belastungen am Arbeitsplatz.

Gerne beraten wir Arbeitgeber bei der Auswahl einer geeigneten arbeitsmedizinischen Betreuung sowie bei Fragen zu Atemschutzgeräteträgern und den erforderlichen Untersuchungen.

Schweigepflicht und Datenschutz

Die ärztliche Schweigepflicht gilt uneingeschränkt auch für G26-Untersuchungen. Persönliche Gesundheitsdaten, Diagnosen oder Untersuchungsergebnisse werden vertraulich behandelt und nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung weitergegeben.

Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die arbeitsmedizinische Beurteilung, soweit dies für die jeweilige Fragestellung erforderlich und zulässig ist. Dadurch bleiben die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten gewahrt, während gleichzeitig eine sichere Organisation der Tätigkeiten ermöglicht wird.

Vorteile einer arbeitsmedizinischen G26-Untersuchung

Tätigkeiten unter Atemschutz gehören zu den körperlich anspruchsvollsten Arbeitsbereichen. Eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung trägt dazu bei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.

Arbeitgeber profitieren von einer fachkundigen arbeitsmedizinischen Beratung sowie einer nachvollziehbaren Beurteilung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten mit Atemschutz. Gleichzeitig erhalten Beschäftigte eine individuelle Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen, Belastungen und geeigneten Schutzmaßnahmen.

Eine strukturierte arbeitsmedizinische Betreuung unterstützt Unternehmen dabei, den betrieblichen Arbeitsschutz zu stärken und die gesetzlichen Anforderungen praxisnah umzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die G26-Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine pauschale gesetzliche Verpflichtung besteht nicht. Ob eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung erforderlich ist, richtet sich nach der Art der Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung sowie den einschlägigen rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Was ist der Unterschied zwischen G26.1, G26.2 und G26.3?

Die Einteilung richtet sich nach der Art des verwendeten Atemschutzgeräts und der damit verbundenen körperlichen Belastung. Mit zunehmender Belastung steigen auch die gesundheitlichen Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger.

Wie lange dauert eine G26-Untersuchung?

Die Dauer hängt vom Umfang der erforderlichen Untersuchungen ab. In vielen Fällen kann die Untersuchung innerhalb eines Termins abgeschlossen werden.

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – Ihren Impfpass, relevante medizinische Unterlagen, eine vorhandene Sehhilfe sowie eine Übersicht regelmäßig eingenommener Medikamente mit. Diese Informationen können die arbeitsmedizinische Beurteilung unterstützen.

Erhält mein Arbeitgeber alle Untersuchungsergebnisse?

Nein. Ärztliche Diagnosen und persönliche Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht. Dem Arbeitgeber wird ausschließlich die arbeitsmedizinische Beurteilung mitgeteilt, soweit dies für die jeweilige Fragestellung erforderlich ist.

Können auch Einzelpersonen einen Termin vereinbaren?

Ja. Auch Einzelpersonen können sich für eine G26-Untersuchung oder eine arbeitsmedizinische Beratung an unsere Praxis wenden.

Ihr Ansprechpartner für G26-Untersuchungen in Berlin und Brandenburg

Als Facharzt für Arbeitsmedizin führe ich G26-Untersuchungen für Unternehmen und Einzelpersonen in Berlin und Brandenburg durch. Die Untersuchungen erfolgen individuell, nachvollziehbar und orientieren sich an den tatsächlichen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

Neben G26-Eignungsuntersuchungen biete ich arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der ArbMedVV, die arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sowie weitere Eignungsuntersuchungen an. Moderne Medizintechnik, transparente Preise und kurzfristige Termine ermöglichen eine zuverlässige und praxisnahe Betreuung.

Gerne berate ich Sie persönlich und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

DGUV Vorschrift 2

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